FÖRDERGELDER

Fördergelder, auch Fördermittel genannt, stellen in der Regel eine finanzielle Unterstützung bestimmter Projekte dar. Die öffentlichen Fördergelder werden im Allgemeinen als zinsgünstige Darlehen verliehen. Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche öffentliche Fördermittel für verschiedene Vorhaben. 

STAATLICHE FÖRDERUNG

Mit den Leistungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und Bürgschaften hält der Staat, auch nach dem Wegfall der Eigenheimzulage, viele interessante Finanzierungshilfen für Sie bereit.

STAATLICHE FÖRDERUNG

Mit den Leistungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und Bürgschaften hält der Staat, auch nach dem Wegfall der Eigenheimzulage, viele interessante Finanzierungshilfen für Sie bereit.

Fördergelder von der KfW

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert sehr umfangreich für den Hausbau oder Sanierungsmaßnahmen sowie für Energiespar-Investitionen.
Grundsätzlich werden die Fördergelder als zinsgünstige Darlehen ausgezahlt.
Meist bietet die KfW einen Höchstbetrag von 100.000 Euro – 150.000 Euro und bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Förder-Kredite werden bei der KfW direkt beantragt und grundpfandrechtlich abgesichert. Neben dem KfW-Wohnungsbauprogramm sei beispielsweise das Programm „Energieeffizient Bauen“ erwähnt. Hierfür werden durch Fördergelder energieeffiziente Neubauten gefördert, die den Standards der KfW-Effizienzhäuser entsprechen.

Fördergelder der Länder und Kommunen

Während die Kreditanstalt für Wiederaufbau Bank Fördergelder bundesweit anbietet,
gibt es gleichermaßen bei den Bundesländern und Kommunen Institutionen,
die zinsgünstige Darlehen oder Zuschüsse gewähren.
Dabei sind Einkommensgrenzen und ein gewisser Eigenanteil zu beachten.
Allgemein gilt:
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Fördermittel. Für die Bewilligung ist eine rechtzeitige Antragstellung notwendig und zwar vor Beginn der Baumaßnahmen. Erkundigen Sie sich nach den jeweiligen Fristen.

Fördergelder von der KfW

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
fördert sehr umfangreich für den Hausbau oder Sanierungsmaßnahmen sowie für Energiespar-Investitionen. Grundsätzlich werden die Fördergelder als zinsgünstige Darlehen ausgezahlt. Meist bietet die KfW einen Höchstbetrag von 100.000 Euro – 150.000 Euro und bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten.
Die Förder-Kredite werden bei der KfW direkt beantragt und grundpfandrechtlich abgesichert. Neben dem KfW-Wohnungsbauprogramm sei beispielsweise das Programm „Energieeffizient Bauen“ erwähnt. Hierfür werden durch Fördergelder energieeffiziente Neubauten gefördert, die den Standards der KfW-Effizienzhäuser entsprechen.

Fördergelder der Länder und Kommunen

Während die Kreditanstalt für Wiederaufbau
Bank Fördergelder bundesweit anbietet, gibt es gleichermaßen bei den Bundesländern und Kommunen Institutionen, die zinsgünstige Darlehen oder Zuschüsse gewähren. Dabei sind Einkommensgrenzen und ein gewisser Eigenanteil zu beachten.
Allgemein gilt:
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Fördermittel. Für die Bewilligung ist eine rechtzeitige Antragstellung notwendig und zwar vor Beginn der Baumaßnahmen. Erkundigen Sie sich nach den jeweiligen Fristen.

Fördergelder von der KfW

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert sehr umfangreich für den Hausbau oder Sanierungsmaßnahmen sowie für Energiespar-Investitionen.
Grundsätzlich werden die Fördergelder als zinsgünstige Darlehen ausgezahlt.
Meist bietet die KfW einen Höchstbetrag von 100.000 Euro – 150.000 Euro und bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Förder-Kredite werden bei der KfW direkt beantragt und grundpfandrechtlich abgesichert. Neben dem KfW-Wohnungsbauprogramm sei beispielsweise das Programm „Energieeffizient Bauen“ erwähnt. Hierfür werden durch Fördergelder energieeffiziente Neubauten gefördert, die den Standards der KfW-Effizienzhäuser entsprechen.

Fördergelder der Länder und Kommunen

Während die Kreditanstalt für Wiederaufbau Bank Fördergelder bundesweit anbietet, gibt es gleichermaßen bei den Bundesländern und Kommunen Institutionen, die zinsgünstige Darlehen oder Zuschüsse gewähren.
Dabei sind Einkommensgrenzen und ein gewisser Eigenanteil zu beachten.
Allgemein gilt:
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Fördermittel. Für die Bewilligung ist eine rechtzeitige Antragstellung notwendig und zwar vor Beginn der Baumaßnahmen. Erkundigen Sie sich nach den jeweiligen Fristen.